Hartz-IV-Kürzung trotz einer Krankschreibung
Sozialgericht
Ein Jobcenter darf einem Hartz-IV-Bezieher die Leistungen kürzen, wenn er zu Terminen nicht erscheint und dafür Krankschreibungen vorlegt. Voraussetzung dafür ist, dass der Bezieher die vom Jobcenter verlangte Reiseunfähigkeitsbescheinigung nicht vorgelegt hat.
So urteilte das Sozialgericht Frankfurt am Main am 2. Juli 2015 (Az. S 26 AS 795/13 und wies damit die Klage eines 50-Jährigen zurück.
Der Hartz-IV-Bezieher war wiederholt nicht zu Terminen bei der Behörde erschienen und legte über einen Zeitraum von...
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