Das Wohngeld soll um ein Drittel steigen

Wohngeld-Novelle auf den Weg gebracht

  • Lesedauer: 2 Min.
Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit sie sich angemessene Wohnungen leisten können.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden vom 1. Juli 2015 ist allerdings die Zahl der Wohngeldbezieher deutlich gesunken, und zwar zum Ende des Jahres 2013 im Vergleich zum Jahr davor um 15 Prozent. Danach bezogen rund 665 000 Haushalte diesen Zuschuss. Das waren 1,7 Prozent aller privaten Haushalte.

In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,8 Prozent am häufigsten auf Wohngeld angewiesen.

Nun soll das Wohngeld im kommenden Jahr um gut ein Drittel steigen, hat der Bundestag am 2. Juli 2015 mit der Wohngeld-Novelle beschlossen. Nach Angaben von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) erhalten 324 000 Haushalte erstmals oder wieder Wohngeld, darunter 90 000 Hartz-IV-Aufstocker. Insgesamt wird die Zahl der Wohngeldempfänger voraussichtlich auf 870 000 Haushalte steigen.

Die Kritik der Opposition: Die staatliche Hilfe bleibe weiterhin hinter der Mietpreisentwicklung zurück. Sie fordert eine regelmäßige Erhöhung und eine Klimakomponente, so dass sich auch einkommensarme Haushalte energetisch sanierte Wohnungen leisten könnten.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt das Wohngeld im Durchschnitt von bisher 112 auf 186 Euro. Da der Zuschuss individuell berechnet wird, fällt die Anhebung für jeden Haushalt anders aus. Wie viel Wohngeld gezahlt wird, hängt vor allem vom Wohnort ab. In Ballungsräumen sollen die Miethöchstbeträge, die durch das Wohngeld bezuschusst werden, um 27 Prozent und damit besonders stark angehoben werden, während sie in strukturschwachen Regionen nur um sieben Prozent steigen. Entsprechen deutlich oder weniger steigt auch das Wohngeld. Künftig soll alle zwei Jahre überprüft werden, ob die Leistungen angepasst werden müssen. Eine automatische Anpassung an die Preisentwicklung ist nicht vorgesehen. Bisher erfolgten die Erhöhungen in großen Abständen.

Die Reform der Wohngeld-Novelle, der der Bundesrat noch zustimmen muss, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Alle Haushalte, die bereits Wohngeld bekommen, erhalten die Erhöhung automatisch. Das gilt auch für Anträge, über die bis zu dem Zeitpunkt nicht entschieden worden ist. epd/nd

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