nd-aktuell.de / 26.08.2015 / Ratgeber / Seite 28

Entschädigung bei einer Bruchlandung

Reiserecht

Ein Reiseveranstalter zahlte einer Klägerin Schadenersatz und Schmerzensgeld für eine missglückte Landung eines seiner Flugzeuge. Im konkreten Fall wurde allerdings ein Vergleich ausgehandelt.

In dem vor dem Amtsgericht Hannover (Az. 438 C 6051/14) verhandelten Fall ging es um einen Flug nach Bulgarien. Hier war die Maschine mit einem zu hohen Tempo aufgesetzt und 200 Meter über die Landebahn hinausgeschossen.

Weil die Klägerin diese Reise ihren 83-jährigen Eltern zur Diamantenen Hochzeit geschenkt und sie das Paar zusammen mit ihrem Lebenspartner begleitet hatte, forderte sie für das betagte Paar Schadenersatz, insbesondere für die Todesängste, die das Paar beim Landeanflug erlitten hatte, sowie auch für die ungeordnete Evakuierung der Maschine per Notrutsche. Denn hierbei prallte die 83-jährige Frau des diamantenen Hochzeitspaares mit mehreren anderen Flugpassagieren auf der Rutsche zusammen und trug dabei erhebliche Blutergüsse davon. Hinsichtlich der Todesängste machte die Klägerin auch die »Angstzustände der Eltern vor dem Rückflug« geltend.

Die Klägerin bekam vom Amtsgericht Hannover Recht. Neben einer vorprozessualen Zahlung in Höhe von 1770 Euro wurden ihr weitere 2500 Euro zugesprochen. Damit blieb das Gericht allerdings unter der Forderung der Klägerin, die Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt rund 5000 Euro eingeklagt hatte. nd