Auch für verheiratete Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld

Kindergeld

Bisher gingen Gerichte und Behörden davon aus, dass der Anspruch auf Kindergeld mit der Eheschließung des Kindes endete - dann sollte der Ehepartner im Rahmen seiner Unterhaltspflicht einspringen.

Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in München mit seinem Urteil vom 17. Oktober 2013 (Az. III R 22/13) geändert. Danach erhalten Eltern nun auch dann Kindergeld, wenn ihr Kind mit einem Partner mit gutem Einkommen verheiratet ist.

Zum Hintergrund: Bisher war vor diesem Urteil die ständige Rechtsprechung der Gerichte so, dass der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ein volljähriges Kind in dem Moment erlosch, in dem dieses Kind heiratete.

Man ging davon aus, dass Kindergeld nur zu zahlen wäre, wenn eine typische Situation der Unterhaltspflicht vorlag, die Eltern also ihrem Kind Unterhalt schuldeten. Mit der Hochzeit sei aber im Rahmen des ehelichen Unterhalts erstrangig der Ehepartner für den Unterhalt zuständig. Nur wenn dieser nicht ausreichend verdiente, ließen die Gerichte einen Kindergeldanspruch zu.

Der Fall: Eine 19-Jährige hatte direkt nach Ende der Schule eine dreijähri...


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