Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Leserhinweis

  • Lesedauer: 1 Min.
Im nd-ratgeber vom 1. Juli 2015 sind wir an dieser Stelle auf etliche Regelungen eingegangen, wie eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich Ehepaaren gleichgestellt sind. Dazu hat uns ein telefonischer Hinweis von Herrn Siebenmark erreicht.

Ich kann aus Erfahrung berichten, dass zum Artikel im Ratgeber vom 1. Juli 2015 zum Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ein wichtiger Hinweis nötig ist. Es wird in dem Beitrag ausgeführt, dass man den Splittingtarif rückwirkend zum 1. August 2001 beantragen kann. Dies muss man aber innerhalb der vier Wochen der Widerspruchsfrist der Einkommensteuererklärung machen.

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