Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Leserhinweis
Ich kann aus Erfahrung berichten, dass zum Artikel im Ratgeber vom 1. Juli 2015 zum Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ein wichtiger Hinweis nötig ist. Es wird in dem Beitrag ausgeführt, dass man den Splittingtarif rückwirkend zum 1. August 2001 beantragen kann. Dies muss man aber innerhalb der vier Wochen der Widerspruchsfrist der Einkommensteuererklärung machen.
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.