Nicht für Kinder ab 14. Lebensmonat

Mütterrente

Damit Mütter die Mütterrente beanspruchen können, müssen sie ihr Kind in dessen 13. Lebensmonat erzogen haben.

Darauf verwies das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 17. Juli 2015 (Az. S 17 R 473/15) und wies die Klage einer Mutter zurück, die ein behindertes Pflegekind erst im Alter von 14 Monaten aufnahm.

Nach der am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Mütterrente sollten Mütter für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern eine höhere Rente erhalt...


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