nd-aktuell.de / 26.08.2015 / Ratgeber / Seite 22

Teilstationäre Pflege aufstocken

Pflege: Zusätzliche Gelder verfallen nicht

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen betreut. Der gelegentliche Besuch einer teilstationären Pflegeeinrichtung kann Abwechslung in den Alltag des Betroffenen bringen. Darüber hinaus entlastet es die Angehörigen.

»Sinnvoll ist dies auch, weil der Pflegebedürftige dort für einige Stunden beaufsichtigt werden kann, wenn das zu Hause vorübergehend nicht möglich ist«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. Vor allem bei Personen mit Demenz ist das der Fall.

Die Kostenübernahme der Kasse bei teilstationärer Tages- und Nachtpflege ist zusätzlich. Das bisher bezogene Pflegegeld wird also ungekürzt weiter gezahlt. Auch die Gelder für einen ambulanten Dienst oder die Kombination aus Pflegegeld und ambulantem Dienst fließen weiter wie bisher.

Wie viel die Pflegekasse für die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege zahlt, hängt von der Pflegestufe ab. In Stufe 1 werden bis zu 468 Euro gezahlt. Hat der Pflegebedürftige zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, etwa durch Demenz, sind es bis zu 689 Euro. In Stufe 2 übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 1144 beziehungsweise 1298 Euro. Bei Pflegestufe 3 werden bis zu 1612 Euro gezahlt. Betroffene mit Demenz, aber ohne Pflegestufe, haben in diesem Jahr erstmals Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse. Dafür stehen jeden Monat bis zu 231 Euro zur Verfügung.

»Übernommen werden die Kosten für die Pflege, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die notwendige Beförderung«, ergänzt Sylke Wetstein. »Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen«.

Dafür kann er seit diesem Jahr die Mittel für die »zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen« einsetzen. Das sind 104 Euro pro Monat. »Laut Gesetz können dabei bisher nicht in Anspruch genommene Beträge in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden«, erläutert Wetstein. Das Geld verfällt also nicht.

Uwe Strachovsky

Weitere Informationen im Internet unter www.compass-pflegeberatung.de[1]

Links:

  1. http://www.compass-pflegeberatung.de