WDR darf Bilder nicht verkaufen

Kulturgutschutzgesetz

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) darf zwei zum Verkauf stehende Bilder von Ernst Ludwig Kirchner und Max Beckmann nicht ausführen. Nordrhein-Westfalens Kulturministerin Ute Schäfer (SPD) leitete ein Verfahren zur Eintragung der Kunstwerke in die Liste national wertvollen Kulturguts ein. Eine Sprecherin Schäfers bestätigte damit einen Bericht der »Welt am Sonntag«. Während des Verfahrens dürfen die Kunstwerke nicht außer Landes gebracht werden. Die Eintragung des Beckmann-Bildes »Möwen im Sturm« und des Kirchner-Werks »Berglandschaft mit Almhütten« in die Liste nationalen Kulturguts erscheine als »wahrscheinlich«. Das würde ein generelles Ausfuhrverbot bedeuten.

Der WDR erklärte, er respektiere die Entscheidung Schäfers, zu prüfen, ob Bilder in das Kulturgutverzeichnis aufgenommen werden sollen. Schäfer habe WDR-Intendant Tom Buhrow bereits Anfang Juli über das Verfahren informiert, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf dpa-Anfrage. In dem Brief habe die Ministerin erneut auch eine Liste aller zum Verkauf stehenden Kunstwerke des WDR sowie Informationen zur Versteigerung und zum Aufenthaltsort der Bilder gefordert. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hatte den geplanten Kunstverkauf durch den WDR kritisiert.

Der WDR will voraussichtlich im nächsten Frühjahr etwa 50 Bilder vom Auktionshaus Sotheby’s in London versteigern lassen. Insgesamt hat der Sender etwa 600 Kunstwerke in seinem Bestand, doch nur bei etwa fünf Werken werden Erlöse im sechsstelligen Bereich erwartet. dpa/nd

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