Kein Schadenersatz von Aktivisten für Vattenfall

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Cottbus. Vattenfall hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Umweltaktivisten, die sich an Bahngleise gekettet und so den Tagebaubetrieb bei Cottbus gestört hatten. Das entschied das Landgericht Cottbus am Dienstag, fast zwei Jahre nach der Protestaktion. Doch der Energieriese erzielte einen Teilerfolg: Künftig muss Greenpeace solche Aktionen unterlassen. Andernfalls droht ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft. Auch darf Greenpeace nicht zu vergleichbaren Aktionen aufrufen oder Leute dabei unterstützen. Die Organisation hatte im September 2013 gegen den geplanten Tagebauausbau in Welzow-Süd protestiert. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall hatte 20 000 Euro Schadenersatz gefordert, weil der Betrieb für einen Tag gestört war. Beamte hatten die Protestierenden mit schwerem Gerät von den Schienen lösen müssen. dpa/nd

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