Niederlage der Airlines

Kein Schadenersatz nach Arbeitskampf der Fluglotsen

Erfurt. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für die Folgen von Streiks seiner Mitglieder keinen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil zu Schadenersatzansprüchen Dritter bei Arbeitskämpfen. Danach können Gewerkschaften von nicht bestreikten Unterneh...


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