Airlines müssen Endpreis bei Online-Buchungen sofort anzeigen
Urteil des Bundesgerichtshofs zum Reiserecht
Flugbuchungen im Netz sind bequem und schnell. Früher musste man sich aber lange durch das Buchungssystem klicken, bis man den endgültigen Preis auch vor Augen hatte. Das ist jetzt anders und soll auch so sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. Juli 2015 (Az. I ZR 29/12) entschieden. Die Endpreise müssten sofort und bei allen Flügen zu sehen sein, damit der Verbraucher eine »informationsgeleitete Entscheidung« treffen könne.
Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht, die Air Berlin wegen seiner Online-Buchungsanzeigen in der Vergangenheit verklagt hatte.
Der vzbv wandte sich dagegen, dass die Endpreise nach der damaligen Praxis der Airline nicht sofort sichtbar waren, sondern lediglich die reinen Flugpreise ohne Steuern und Gebühren anzeigte...
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