Selbstentzündung am Auto - wer zahlt?

Kfz-Versicherung

Gerät ein Auto von selbst in Brand, haftet die Versicherung des Fahrzeughalters für dabei entstandene Schäden.

Eine unklare Ursache und ein theoretisch möglicher Marderbiss befreien die Versicherung nicht, den Schaden zu bezahlen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 9 W 3/15).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, stellte ein Mann sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz direkt neben dem Wagen seines Sohnes ab. Im Fahrzeug des Vaters brach ein Feuer aus, das auch das Auto des Sohnes erfasste. Dieser wollte den Sch...


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