Zustimmung zu Sonnenschutz

Wohneigentumsanlage

Wer eine Markise auf dem Balkon oder der Terrasse seiner Wohnung anbringen will, muss die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer einholen.

Da sich durch den Sonnenschutz der optische Gesamteindruck der Wohnanlage ändert, sind im Prinzip alle Eigentümer betroffen - das heißt: Alle müssen einverstanden sein. Sollen dagegen auf allen Balkonen der Wohnanlage oder auf einer Hausseite Markisen installiert werden, gilt dies als Modernisierung.

Sonnenschutz erhöht die Nutzbarkeit der Balkone - und damit die Wohnqualität für alle Bewohner. Für den Beschluss reicht deshalb die doppelt qualifizierte Mehrheit: Drei Viertel aller Eigentümer, denen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile gehören, müs...


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