Risiko »Circa m2«-Angaben
Mietrecht: Wohnungsgröße im Mietvertrag
Angaben über die Wohnungsgröße sollten im Mietvertrag eindeutig festgehalten sein. Ein Streit hierüber war schon einmal Anlass für eine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Im Jahr 2011 hat der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 306/09) entschieden, dass bei der Angabe einer Wohnungsfläche im Mietvertrag, die um mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Mietfläche abweicht, der Mieter berechtigt ist, die Miete entsprechend zu mindern. Dennoch sind die Flächenangaben der Wohnung für Mieter und Vermieter wichtig, schließlich orientiert sich hieran unter anderem auch der Umlageschlüssel für Betriebskosten.
Was soll der Vermieter also tun: eine Flächenangabe im Vertrag aufnehmen oder lieber nicht? In diesem Zusammenhang informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) über eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg vom 7. Ju...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.