nd-aktuell.de / 02.09.2015 / Ratgeber / Seite 22

Wer schreibt mich weiter krank?

Wenn der Arzt im Urlaub ist ...

Ist der eigene Arzt in den Ferien, bekommt man die Folgekrankschreibungen bei dessen Vertretungsarzt. Das ist besonders wichtig für Empfänger von Krankengeld. Sie müssen ohne Lücke krankgeschrieben sein - sonst gibt es kein Krankengeld mehr.

Sven B. bekommt Krankengeld, aber seine Krankschreibung lief gestern aus. Als er seine neue Bescheinigung abholen möchte, steht er vor verschlossener Tür. Die Praxis ist wegen Urlaubs nicht besetzt ist. Ein Aushang informiert, wer die Vertretung übernommen hat. Aber um dort heute noch den Arzt zu erreichen, muss er sich beeilen. Denn dessen Sprechzeiten sind andere als bei seinem Hausarzt.

»Schon ein einziger Tag ohne Krankschreibung ist für Empfänger von Krankengeld fatal - denn dann kann die Kasse die Zahlungen komplett einstellen«, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Um das zu verhindern, muss man spätestens am ersten Werktag nach Ende der bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Übers Wochenende gilt diese Werktagsregelung allerdings nur, wenn man wegen derselben Krankheit weiter krankgeschrieben wird.

Falls der eigene Arzt im Urlaub ist, wendet man sich an seine Vertretung, die jeder Kassenarzt für diese Zeit organisieren muss. Namen und Adresse des anderen Arztes findet man über dessen Anrufbeantworter oder einen Aushang an der Praxistür heraus.

Was viele Betroffene nicht wissen: »Als Patient habe ich die Pflicht, selbst für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen«, so die UPD-Expertin. »Die Verantwortung liegt also bei mir persönlich - nicht beim Arzt.«

Krankengeldempfänger sollten sich daher frühzeitig informieren, wann ihr Arzt im Urlaub ist und wer ihn vertritt. Zudem muss man mit der neuen Krankschreibung nicht bis zum letzten Tag warten. Eine Folgekrankschreibung ist auch im Voraus möglich. UPD/nd