Wechsel in abschlagsfreie Altersrente nicht nachträglich

Urteil des Sozialgerichts Dortmund

Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle.

Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln. Das hat das Sozialgericht Dortmund am 28. Juli 2015 (Az. Do E 940 - 719) entschieden. Das Urteil liegt derzeit zur Berufung beim Lande...


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