nd-aktuell.de / 02.09.2015 / Politik / Seite 20

»Wie im Krieg«

Keine Entschädigungsanspruch bei Loveparade-Klage

Sein Einsatz bei der Loveparade sei »wie im Krieg« gewesen, sagt ein Feuerwehrmann. Er könne nicht mehr arbeiten. Einen Anspruch auf Entschädigung sieht das Landgericht Duisburg dennoch nicht.

Für seinen Einsatz bei der Loveparade-Katastrophe vor mehr als fünf Jahren kann ein Feuerwehrmann nach Einschätzung des Duisburger Landgerichts keine Entschädigung beanspruchen. Der Richter Stefan Ulrich erklärte in dem Zivilverfahren am Dienstag, dass Schadenersatz in aller Regel nur Menschen zustehe, die von einem Unglück unmittelbar betroffen seien. Dies sei bei dem 53 Jahre alten Feuerwehrmann nicht der Fall. Zudem gehe es »um ein typisches Berufsrisiko«.

Im ersten Prozess zu der Tragödie mit 21 Toten will der Feuerwehrmann 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Das Gericht verkündet seine Entscheidung am 5. Oktober.

»Ein Beobachter hat keinen Schadenersatzanspruch, auch wenn er selber schwer erkrankt«, erklärte der Richter. Etwas Schlimmes zu sehen, etwa einen Unfall auf der Autobahn, gehöre zum »allgemeinen Lebensrisiko«. Es gebe Ausnahmen, etwa wenn jemand den Tod eines nahen Angehörigen miterleben muss.

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Zwei von zehn Anträgen auf Prozesskostenhilfe hatten die Richter vor kurzem abgelehnt, da sie den Klagen keine Chancen einräumten.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Tragödie steckt nach wie vor im Zwischenverfahren fest. So steht noch die Entscheidung des Landgerichts aus, ob es die Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters. dpa/nd