nd-aktuell.de / 02.09.2015 / Wirtschaft und Umwelt

Firmen lagern Arbeit aus

IG-Metall warnt vor dem Abbau regulärer Stellen und vor Lohndumping / Werkverträge ersetzen immer mehr Stammarbeitsplätze

Berlin. Unternehmen in Deutschland nutzen laut IG Metall immer häufiger Werkverträge und setzen die Auslagerung von Arbeit und Arbeitsplätzen zum Lohndumping ein. Einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage der Gewerkschaft[1] unter 4000 Betriebsratsvorsitzenden zufolge kaufen mehr als zwei Drittel aller Unternehmen Leistungen von anderen Firmen ein. Die IG Metall und die LINKEN-Politikerin Jutta Krellmann verlangen nun stärkere Regulierung, das arbeitgebernahe IW Köln lehnt dies ab.

Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Arbeitnehmer oder ein Unternehmen, ein »Werk« gegen Zahlung durch den Auftraggeber fertigzustellen. Die Arbeit wird nach Ergebnis beurteilt, nicht nach dem Aufwand.

Die IG Metall erklärte unter Berufung auf die Betriebsräte-Umfrage, seit dem Jahr 2012 sei der Anteil von Unternehmen, in denen Werkverträge Stammarbeitsplätze ersetzen, von fünf auf 13 Prozent gestiegen. In diesem Zeitraum hätten zudem die Werkverträge in 22 Prozent der Firmen zugenommen. In fast drei Viertel aller Fälle müssen die Beschäftigten der Werkvertragsfirmen demnach zu schlechteren Bedingungen arbeiten als fest angestellte Kollegen.

In jedem dritten Betrieb der Branche werden laut der Gewerkschaftsumfrage Tätigkeiten aus der Produktion fremdvergeben. Häufig betroffen seien auch Montage, Logistik sowie Forschung und Entwicklung. Die meisten Solo-Selbstständigen etwa arbeiten laut IG Metall auf Grundlage von Werkverträgen, besonders im IT- und Medienbereich.

Die IG Metall kündigte gegen den problematischen Einsatz von Werkverträgen Protestaktionen an nahezu allen Standorten der deutschen Autohersteller an. Dem Aktionstag am 24. September sollen weitere Proteste folgen.

Zugleich forderte die IG Metall die Regierung auf, einen Missbrauch von Werkverträgen mit gesetzlichen Regelungen zu unterbinden. Dazu brauche es mehr Mitwirkungsrechte der Betriebsräte, erklärte der zweite Vorsitzende Jörg Hofmann in Berlin. Konkret will die Gewerkschaft eine Pflicht für Arbeitgeber, den Betriebsrat über Werkverträge und beauftragte Betriebe zu informieren. Auch soll Auskunft gegeben werden, ob es in der beauftragten Firma ebenfalls einen Betriebsrat gibt. Zudem verlangt die Gewerkschaft Mitbestimmung beim Outsourcing.

Auch die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jutta Krellmann, forderte die große Koalition zum Eingreifen auf. So müsse es »ein Vetorecht für Betriebsräte geben, wenn Werkverträge zu Nachteilen für die Beschäftigten führen«, erklärte sie in Berlin. Insgesamt seien deutlich erweiterte Mitspracherechte für die Betriebsräte nötig.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln wies die Forderungen zurück. Die betriebliche Mitbestimmung betreffe Belange der Arbeitnehmer, »nicht aber die Frage, ob eine Leistung selbst erstellt oder von einem externen Anbieter bezogen wird«, erklärte das Institut. »Dies ist eine rein unternehmerische Entscheidung.« Die Arbeitsteilung mit Einbeziehung von spezialisierten Zulieferern oder Dienstleistern steigere außerdem »Produktivität und Wohlstand«.

Zugleich verwies das IW Köln darauf, dass Werkvertragsnehmer »keine Arbeitnehmer zweiter Klasse« seien. Vielmehr hätten sie die gleichen Rechte wie die Mitarbeiter des Auftraggebers. AFP/nd

Links:

  1. https://www.igmetall.de/SID-0A6A4767-6ACF9635/ratgeber-werkvertrag-13384.htm