nd-aktuell.de / 03.09.2015 / Politik / Seite 13

Urteil: Gemeinden dürfen Pferdesteuer erheben

Leipzig. Die Kommunen in Deutschland dürfen eine Pferdesteuer erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Streit zwischen Pferdehaltern und der hessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf am Mittwoch entschieden. Das Halten eines Pferdes gehe über das Alltägliche hinaus und erfordere einen zusätzlichen Vermögensaufwand, teilte das Gericht in Leipzig mit. Pferdebesitzer seien wirtschaftlich so Leistungsfähigkeit, dass sie auch mit Steuern belegt werden dürften. Mit seinem Beschluss (Az.: BVerwG 9 BN 2.15) wies das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde der Pferdehalter und eines Reitvereins zurück. Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Pferdesteuer für rechtens erklärt. Dieses Urteil hat nun Bestand. dpa/nd