Berlin. Wegen Verstößen gegen die Mindestlohn-Regelung sind im ersten Halbjahr 2015 einem Bericht zufolge fast 300 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet worden. Die zuständige Zollverwaltung sei in 297 Fällen aktiv geworden, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Mittwoch unter Berufung auf neue Zahlen des Bundesarbeitsministeriums. Die meisten Beanstandungen gebe es im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo allein 140 Verfahren eingeleitet worden seien, berichteten die Zeitungen unter Berufung auf eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der LINKEN-Bundestagsfraktion. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/983335.mindestlohn-knapp-verfahren-nach-verstoessen.html