nd-aktuell.de / 05.09.2015 / Politik / Seite 16

Hohe Hürde für Volksentscheid im Nordosten

Abstimmung über Reform der Gerichtsstruktur

Die größten Landkreise hat das dünn besiedelte Mecklenburg-Vorpommern schon. Nun verordnet ein Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstruktur dem Land auch die größten Amtsgerichtsbezirke. Statt zuvor 21 soll es nur noch 10 eigenständige Standorte geben. Das Gericht in Ludwigslust etwa ist juristisch für eine Fläche von 4334 Quadratkilometern zuständig, nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins das Achtfache des Bundesdurchschnitts - und verbunden mit Anfahrtswegen von bis zu 120 Kilometern. Während die umstrittene Kreisgebietsreform 2011 vielerorts zähneknirschend umgesetzt wurde, ist der Widerstand gegen die Gerichtsreform groß.

Am Sonntag entscheidet die Bevölkerung in einem Volksentscheid über den Fortbestand der zum Großteil bereits umgesetzten Reform. Es ist nach der Abstimmung zur Landesverfassung 1994 erst der zweite Volksentscheid in der Landesgeschichte - der erste gegen den Willen einer Landesregierung. Initiatoren waren der Richterbund Mecklenburg-Vorpommerns und der Verein »Pro Justiz«, dem Anwälte, Notare und Rechtspfleger angehören. Auch die Parlamentsopposition aus Linkspartei und Grünen unterstützt das Vorhaben.

Die Juristen beklagen einen Rückzug der Rechtsprechung aus ländlichen Gebieten und wollen im Interesse einer »bürgernahen Justiz« alle Amtsgerichte erhalten. Ein Volksbegehren dazu hatten landesweit mehr als 120 000 Menschen unterstützt. Der Landtag lehnte ab - jetzt kommt es zur Entscheidung an der Urne. Rund 1,34 Millionen Stimmberechtigte sind am Sonntag zur Teilnahme aufgerufen. 1405 Abstimmungslokale von acht bis 18 Uhr geöffnet sein.

Die Hürde für einen Erfolg des Volksentscheids und somit ein Zurückdrehen der Reform liegt hoch. So müssen laut Gesetz mehr als 50 Prozent der Abstimmenden »Ja« sagen, und diese Mehrheit muss zugleich mindestens einem Drittel der Abstimmungsberechtigten entsprechen.

Kritik übten der Verein »Pro Justiz« und der Richterbund an der Terminierung der Abstimmung so kurz nach den Ferien und an der Gestaltung der Abstimmungsunterlagen. Die Benachrichtigungen und Wahlzettel würden vielfach als verwirrend und irreführend empfunden. »Wir haben Beschwerden von Briefwählern erhalten, die sich aufgrund der unverständlichen amtlichen Formulare verwählt haben«, erklärte der Richterbund-Vorsitzende Axel Peters.

Stein des Anstoßes waren auch fortwährende öffentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern zugunsten der Gerichtsreform. Doch scheiterten die Initiatoren des Volksentscheids beim Landesverfassungsgericht mit dem Versuch, solche Stellungnahmen per einstweiliger Anordnung zu stoppen.

Besonders Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU), deren Hauptprojekt in der laufenden Legislaturperiode diese Reform ist, hatte ihr Vorhaben immer wieder verteidigt. Die Bildung größerer Einheiten sei nötig, um die Justiz zukunftsfähig zu machen. Eine Umkehr bedeute, dass die Justiz auf den Stand von 1998 zurückgeworfen werde. Dann bestehe die Gefahr, »dass die Menschen absehbar vor verschlossenen Gerichtstüren stehen, weil der eine Richter krank und der andere im Urlaub ist«, erklärte sie.

Die schon 2013 im Landtag beschlossene Gerichtsreform sieht vor, bis 2017 von früher 21 Amtsgerichten fünf zu schließen und sechs in Außenstellen umzuwandeln. Die meisten dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. dpa/nd