nd-aktuell.de / 07.09.2015 / Ratgeber

Aktionstage zum sicheren Schulweg

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Um die Gefahren auf dem Schulweg zu vermeiden, raten Verbände, in den ersten Monaten gerade mit jüngeren Kindern gemeinsam einen sicheren Weg festzulegen. Die Kinder müssen erst lernen, sich im Straßenverkehr zu orientieren. Aktionstage ab 21. September »Zu Fuß zur Schule« sollen helfen.

Für Hartz-IV-Bezieher sind zehn Bewerbungen pro Monat zumutbar. Werden ohne ausreichenden Grund keine Bewerbungsbemühungen nachgewiesen, ist eine vollständige Hartz-IV-Kürzung gerechtfertigt. Allein der Hinweis auf die angebliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen reicht nicht aus, um unterlassene Bewerbungsbemühungen zu begründen, urteilte ein Berliner Sozialgericht.

Urlaubsregelungen: Dürfen Angestellte aus dem Urlaub zurückgeholt werden? Arbeitnehmer haben im Urlaub ein Recht auf Ruhe und Erholung – sie müssen nicht für ihren Arbeitgeber erreichbar sein. Dazu Fragen & Antworten im nd-ratgeber.

Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland: Guter Ausblick für Bilanz 2014. Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,19 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die »zweite Miete« bis zu 3,26 €/m2/Monat betragen.

Arbeitslosigkeit, Familienzuwachs, eine längere Erkrankung, Scheidung oder Rentenbeginn: Es gibt viele Gründe, warum Eigentümer die Kosten für die eigene Immobilie nicht (mehr) tragen können. Manchmal scheint der Verkauf der Immobilie der einzige Ausweg. Dass sie – wie Mieter auch – Anspruch auf Wohngeld haben können, wissen viele Eigentümer nicht. Darüber informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) im nd-ratgeber.

Rechtsstreit um fehlende Kita-Plätze vor dem Oberlandesgericht Dresden: Es besteht kein Anspruch auf Zahlung von Verdienstausfall. Mütter, die auf Schadenersatz wegen fehlender Kita-Plätze klagen, gehen leer aus. Sie haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Verdienstausfall. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am 26. August 2015 entschieden. Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab. Weitere Einzelheiten lesen Sie im nd-ratgeber.

Investmentfonds - Der aktuelle Kursboom an den Börsen verleitet inzwischen wieder viele Kleinanleger, ihr Geld in Aktien anzulegen. Eine Alternative zum riskanten Spiel mit wenigen Wertpapieren bieten Investmentfonds. Sie bündeln eine breite Palette von Anlagen – und bieten weit mehr als nur Aktien. Teil 2 einer dreiteiligen Serie im nd-ratgeber.

Reiserecht: Pkw-Stellplatzvertrag im Ausland bei einer Kreuzfahrt: Reiseveranstalter muss für Schäden am Fahrzeug zahlen. Vermittelt der Reiseveranstalter einer Kreuzfahrt dem Kunden auch einen Stellplatz in einem Parkhaus im Ausland – im besagten Fall in Genua – , so muss er für Schäden aufkommen, die der Pkw-Besitzer nach seiner Rückkehr am Fahrzeug vorfindet.