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Patientendaten sind rauszugeben

Bundesgerichtshof

Misshandelt ein Patient einen Mitpatienten, muss die Klinik für eine Schadenersatzklage die Anschrift des mutmaßlichen Täters herausgeben.

Auch wenn es sich mit der Übermittlung der Adresse um personenbezogene, der ärztlichen Schweigepflicht unterliegende Daten handelt, müsse die Klinik keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 29. Juli 2015 veröffentlichten Urteil (Az. III ZR 329/1).Damit bekam der minderjährige Kläger Recht. Er befand sich im November 2012 in ...

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