Cannabis-Befürworter haben genügend Unterschriften

Initiative in Bayern kann Volksbegehren zur Freigabe von Haschisch und Marihuana beantragen

  • Lesedauer: 2 Min.
Den Konsum von Haschisch und Marihuana in Bayern legalisieren - das ist das Ziel einer Initiative, die nun einen Antrag auf ein Volksbegehren einreichen will.

München. Die Organisatoren des geplanten Volksbegehrens für eine Freigabe von Cannabis in Bayern haben eine erste Hürde genommen: Sie haben inzwischen genügend Unterschriften gesammelt, um das Volksbegehren beantragen zu können. 35 000 Unterschriften seien gesammelt worden, 25 000 davon seien von den Wahlämtern als gültig bestätigt worden, teilte ein Sprecher der Initiative am Mittwoch mit. Diese sollten am Freitag an das Innenministerium überreicht werden.

Initiator Vaclav Wenzel Cerveny, der in München einen Laden mit legalen Hanfprodukten betreibt, will mit dem Volksbegehren ein bayerisches Hanfgesetz durchsetzen, das den Konsum von Haschisch und Marihuana in Bayern legalisiert. Nach der Übergabe der Unterschriften am Freitag soll es auch eine Demonstration in München geben.

Rechtlich hat das Volksbegehren allerdings ein Föderalismusproblem: Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Volksbegehren sind im Freistaat jedoch nur zu bayerischen Landesgesetzen möglich. Insofern werden die Juristen des Innenministeriums nach der Übergabe der Unterschriften prüfen müssen, ob ein bayerisches Hanfgesetz überhaupt möglich wäre. Politisch ist die bayerische Staatsregierung ohnehin strikt gegen eine Freigabe.

»Die Forderung nach einer Cannabis-Freigabe ignoriert das Gesundheitsrisiko bei einem Konsum dieser Droge«, warnte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Auch das Rauchen von Joints könne erhebliche Konsequenzen haben, beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zudem könne sich eine schizophrene Psychose entwickeln. »Wer die Gefahren durch Cannabis verharmlost, handelt verantwortungslos«, erklärte Huml. Klar sei jedoch, dass Schwerstkranke die Kosten für die Cannabis-Einnahme als Medizin von den Krankenkassen erstattet bekommen sollten. Cannabis-Präparate würden zum Beispiel im Rahmen palliativmedizinischer Behandlungen oder zur Linderung von neuropathischen Schmerzen eingesetzt. dpa/nd

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