NGG muss nicht zahlen

Kein Schadenersatz für Geflügelproduzenten

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Karlsruhe. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) muss keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an den Geflügelproduzenten Heidemark zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg bestätigt und damit die Klage des Produzenten auf sieben Millionen Euro abgewiesen, wie das Oldenburger Gericht mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ: VI ZR 324/13, 13 U 4/10 und 5 O 3480/08)

Entlassene Mitarbeiter hatten ihrem früheren Arbeitgeber 2007 vorgeworfen, große Mengen verdorbenen Putenfleisches verarbeitet zu haben, hieß es. Die Gewerkschaft habe drei der früheren Arbeitnehmer dazu veranlasst, die Vorwürfe an Eides statt zu versichern. Sie gab die Unterlagen an Staatsanwaltschaft und NDR weiter. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein, weil sich der Tatverdacht nicht beweisen lies. Aufgrund der negativen Berichterstattung habe der Geflügelproduzent seine Produkte aus den Regalen in den Supermärkten nehmen müssen, hieß es. Er warf den Medien und der NGG vor, die Vorwürfe der Gekündigten aufgebauscht zu haben und verklagte die Gewerkschaft auf Schadenersatz.

Das Oldenburger Landgericht verurteilte 2009 die NGG zur Zahlung des Schadenersatzes. Die Gewerkschaft legte dagegen Berufung ein und wurde 2013 vom Oberlandesgericht freigesprochen. Die Gewerkschaft habe die Angaben der Arbeitnehmer nicht verfälscht, urteilten die Richter. In den eidesstattlichen Versicherungen habe nur das gestanden, was die Arbeitnehmer der NGG mitgeteilt hätten. Mit der Weitergabe der eidesstattlichen Versicherungen an die Staatsanwaltschaft und den NDR habe die Gewerkschaft berechtigte Interessen wahrgenommen, da die behaupteten Missstände von öffentlichem Interesse seien, betonte das Gericht. epd/nd

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