nd-aktuell.de / 10.09.2015 / Politik / Seite 7

Tebartz-van Elst muss für Residenz nicht zahlen

Limburg. Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum am Mittwoch mit. dpa/nd