Limburg. Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum am Mittwoch mit. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984065.tebartz-van-elst-muss-fuer-residenz-nicht-zahlen.html