nd-aktuell.de / 16.09.2015 / Ratgeber / Seite 26

Übergangsregelung: Weitere Zahlung und Einzelfallprüfung

Leserfragen nach dem Aus für das Betreuungsgeld

Nach dem richterlichen Aus für das Betreuungsgeld erreichten uns etliche Leserfragen: Wie geht es mit bereits bewilligter Zahlung weiter? Was ist mit den noch anstehenden Anträgen?

Das Bundesfamilienministerium hat auf Grundlage einer rechtlichen Prüfung klargestellt, welche Familien die Leistung noch erhalten. »Niemand muss bereits erhaltene Leistungen hinsichtlich des Betreuungsgeldes zurückzahlen«, stellte Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten klar. »Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgen die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter.«

Das Geld bekommen auch solche Familien, deren Antrag bereits bewilligt wurde, ohne dass die Auszahlung schon begonnen hat. Auf die Unterstützung verzichten müssen möglicherweise jene Familien, die einen bewilligenden Betreuungsgeldbescheid erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli 2015 erhalten haben. Hier »entscheidet eine Prüfung des Vertrauensschutzes im Einzelfall, ob Betreuungsgeld noch ausgezahlt werden kann«, teilte die Staatssekretärin in ihrem Schreiben mit. Entsprechende Anweisungen gingen demnach auch an die zuständigen Landesbehörden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Betreuungsgeld am 21. Juli für nichtig erklärt, weil der Bund nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht die Kompetenz dafür hatte. In dem Gesetz war vorgesehen, dass Eltern 150 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause erziehen, statt es in einer öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen.

Offen ist noch, was mit den vorgesehenen Mitteln für das Betreuungsgeld in Höhe von rund einer Milliarde Euro geschieht. Darüber will die Bundesregierung im September entscheiden. joh/mit AFP