Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber am ersten Krankheitstag bei Arbeitsbeginn und noch vor dem Arztbesuch über den Arbeitsausfall informieren.
Spätestens am vierten Tag der Erkrankung muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen.
Was Arbeitnehmer während ihrer Krankschreibung tun dürfen, hängt vom Attest und der Empfehlung des Arztes ab.
Arbeitgeber dürfen bei begründeten Zweifeln eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen veranlassen.
Zweifeln Arbeitgeber an der Glaubwürdigkeit einer Krankschreibung, dürfen sie Privatdetektive mit deren Überprüfung beauftragen. D.A.S./nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984602.fuenf-tipps-auf-einen-blick.html