nd-aktuell.de / 17.09.2015 / Politik / Seite 8

Entschädigung wegen zu kleiner Gefängniszelle

Karlsruhe. Gefangene in einer nur 5,25 Quadratmeter großen Gefängniszelle ohne abgetrennten Toilettenbereich unterzubringen, ist nach einem Karlsruher Urteil menschenunwürdig. Betroffene Häftlinge können dann Anspruch auf eine Geldentschädigung haben, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Im konkreten Fall bekam damit ein Häftling teilweise recht. Einer der betroffenen Männer war im Jahr 2009 in einer Einzelzelle in der JVA Tegel in Berlin untergebracht. Sein Fall muss nun vor dem Kammergericht Berlin erneut geprüft werden. epd/nd