nd-aktuell.de / 18.09.2015 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

EuGH stärkt Rechte von Fluggästen

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Airline müsse ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert worden sei. Das urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Ausnahmen seien nur bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt, etwa wenn es um versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder terroristische Handlungen gehe. dpa/nd