nd-aktuell.de / 19.09.2015 / Kultur / Seite 32

Tanz den Tabu-Tango

Das Inzestverbot beruht auf der Unterscheidung zwischen »wertem« und »unwertem Leben«

Christian Baron

Ein pubertierender Junge, der nichts über seine Herkunft weiß, erfährt von ein paar Weissagern, er werde dereinst seinen Vater ermorden und seine Mutter heiraten. Entsetzt haut er von zu Hause ab, damit den vermeintlichen Eltern nichts zustoßen möge. Auf dem Weg tötet er zwei Passanten und erhält einige Zeit später als Belohnung für eine Heldentat eine schöne Dame zur Ehefrau. Die Schlusspointe: Einer der Getöteten war ebenso sein leiblicher Vater wie die Braut seine leibliche Mutter. Ein allzu konstruierter Plot? Gut, wie wäre es damit: Ein älterer Herr lernt eine junge Frau kennen, die ihn an eine verflossene Liebe erinnert und deswegen seine in die Jahre gekommene Libido stimuliert. Nach einigen dramatischen Szenen stirbt das Mädel, und der Protagonist erfährt zufällig, dass es sich bei ihr um seine eigene Tochter ... Pardon? Auch das erscheint viel zu bemüht?

Na gut, ein letzter Versuch: Ein adoptierter, studentischer Springinsfeld lernt auf einer schwedischen Insel eine 16 Jahre ältere Ornithologin kennen, die ihn als Praktikanten engagiert. Im Verlauf seines Sich-Verliebens erfährt der junge Mann, dass sie beide aus der DDR stammen und die Angebetete im Teenageralter schwanger war, das Kind jedoch direkt nach der Geburt weggegeben hatte. Am Ende stellt sich heraus, dass es sich bei den Vögeln zuneigenden Turteltäubchen um Mutter und Sohn ... Wie bitte? Schon wieder ein Handlungsablauf, der eher nach Kolportage denn nach Literatur klingt? Das mag schon sein. Alle drei zählen trotzdem zum von der hiesigen Hochkultur kanonisierten Kulturschatz des Abendlandes. Nicht nur Althistorikern dürfte längst aufgefallen sein, dass die erste Story die aus dem reichhaltigen Fundus der griechischen Mythologie stammende Ödipus-Geschichte ist. Auch die zweite Begebenheit ist nicht sonderlich schwer zu erraten. Sie findet sich in Max Frischs längst zur Schullektüre geadeltem »Homo Faber«.

Und der dritte Plot stammt aus der Feder von Antje Rávic-Strubel, die es trotz des Accents über einem Buchstaben ihres Nachnamens zur arrivierten Schreiberin im deutschen Literaturbetrieb brachte und mit ihrem hier beschriebenen Werk »Sturz der Tage in die Nacht« auf der Longlist des Deutschen Buchpreises landete. Die drei Bücher erstrecken sich über eine Zeitspanne von der Antike bis ins Jahr 2011 und entwickeln ihre für das Marketing wichtige Unerhörtheit aus der Thematisierung des Inzestverbots. Das deutsche Strafgesetzbuch regelt dieses in Paragraf 173: »(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.«

Sicher dient der Paragraf auch als juristisches Schutzinstrument gegen sexuellen Missbrauch und gewinnt allein dadurch eine Legitimation. Schließlich betreffen die meisten als Inzest interpretierten Fälle nicht freiwillig eingegangene und/oder an Minderjährigen sich vollziehende sexuelle Handlungen. Hier überschneiden sich Inzest und Pädophilie in einer Weise, die eine strafrechtliche Regelung zwingend erforderlich macht - zumal nirgendwo die äußeren Umstände derart günstig sind für die Entstehung des Gewaltverhältnisses der Pädophilie wie innerhalb des noch immer hermetisch geschützten Raumes der Familie.

Genau darin liegt aber auch ein Problem: Solange inzestuöse Beziehungen unabhängig von der Pädophilie mit einem Verbot belegt bleiben, wird es schwer sein, klare Unterscheidungen zwischen Inzest und Pädophilie vorzunehmen. Wenn Humbert Humbert in Vladimir Nabokovs Roman »Lolita« die minderjährige Protagonistin als »Licht meines Lebens, Feuer meiner Lenden« sexuell begehrt und sich von ihr verführen lässt, dann handelt es sich dabei um Pädophilie. Erst dadurch, dass er deren Mutter Charlotte Haze heiratet und zugleich Lolita adoptiert, kommt die Komponente des Inzests hinzu. Der unantastbare Raum der Familie ermöglicht es ihm also, sich dem Kind-Weib relativ ungestört zu nähern.

Zugleich verhindert das gesamtgesellschaftliche Tabu, dass überhaupt eine Debatte zum Inzestverbot stattfinden kann. Es wird verfahren nach dem Motto der berühmten Zeilen Christian Morgensterns: »Weil, so schließt er messerscharf / Nicht sein kann, was nicht sein darf«. Ja den Sinn des Inzestverbots auch nur zaghaft in Frage zu stellen, hieße, sich der größtmöglichen Lächerlichkeit preiszugeben, denn von der hochkulturbeflissenen Akademikerin bis zum feierwütigen Kneipengenossen werden sachliche Argumente abgeschmettert mit dem ins schreiend Komische abdriftenden Spott, man wolle ja nur ganz legal seine eigene Schwester begatten. Worin liegt damit das Problem? In der Existenz inzestuösen Begehrens an sich oder in der Sakralisierung des Wertes der Familie, der oft genug Pädophilie fördert?

Spielraum für differenzierte Entscheidungen lässt das Strafgesetzbuch in seiner bestehenden Form jedenfalls bewusst nicht. Für viel Aufsehen sorgte vor einigen Jahren der Fall von Patrick S. und Susan K., die Geschwister sind, sich jedoch erst kennenlernten, als er 24 Jahre alt war und sie 16. Sie verliebten sich und bekamen vier Kinder. Immer wieder funkte die Justiz dazwischen, nahm ihnen die Kinder weg und steckte Patrick S. jahrelang ins Gefängnis. Anschließend zog der Inkriminierte bis vor das Bundesverfassungsgericht, scheiterte dort jedoch. Urteilsbegründung: Der Fall widerspreche der »Bewahrung der familiären Ordnung« und befördere die »schädigenden Wirkungen des Inzests«. Vor drei Jahren bestätigte sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil.

Eine Haltung, die innerhalb der Bevölkerung in Deutschland breit akzeptiert ist. Dabei beruht das Verbot der romantischen Liebe zwischen direkten Verwandten auf zwei Prinzipien, die beide gleichermaßen jeder emanzipatorischen Gesellschaftlichkeit eklatant zuwiderlaufen. Der erste und am meisten verbreitete Grund bedient eugenische Legitimationsmuster, denn hier wird ein expliziter Unterschied vorgenommen zwischen »wertem« und »unwertem Leben«.

Als Totschlagargument nämlich fungiert jener stete Hinweis, das Risiko einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Kindes bei einer durch Inzest hervorgerufenen Schwangerschaft läge bei 50 Prozent. Diskussion beendet. Dass es Hunderte Erbkrankheiten gibt, die ebenfalls ein hohes Risiko bei einer Schwangerschaft bergen, ist dabei völlig egal. Wären derart argumentierende Menschen konsequent, sie müssten auch diesen Menschen die Fortpflanzung verbieten; denn die gängige Begründung für das Inzestverbot behauptet, behindertes Leben sei weniger wert als nicht-behindertes Leben.

In der Realität lässt sich nicht widerlegen, dass beiderseits freiwillig eingegangene inzestuöse Verbindungen volljähriger Menschen extrem selten vorkommen. Obendrein entsteht keinerlei gesellschaftlicher Schaden aus solchen Liaisons, so dass Menschen hier für ein Verhalten bestraft werden, das ausschließlich sie selbst betrifft. Und doch tanzen die Deutschen nur zu gerne einen das Tabu hölzern übertünchenden Diskurs-Tango, bei dem sie niemals die Haltung in Frage stellen, nach der Inzest mit aller Staatsgewalt unterbunden werden muss. Warum sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern wird, hat mit dem zweiten Grund zu tun, über den das Inzestverbot gerechtfertigt wird.

Denn Deutschland ist nicht nur eine behindertenfeindliche Nation. In ihr floriert auch eine unselige Melange aus der bereits erwähnten, überhöhten Bedeutung der heteronormativen Familie mit dem vergleichsweise neuen Diktat der Biopolitik, die der Soziologe Michel Foucault als »die sorgfältige Verwaltung der Körper und die rechnerische Planung des Lebens« bezeichnete. Soziale Kontrolle erscheint hier unter dem Deckmantel der Fürsorge. Und mit dem Argument der Gesundheitsgefährdung bekommt man das Volk schnell hinter sich im modischen Fit-statt-Fett-Kapitalismus: Genussfeindliche Rauch- und Alkoholverbote allüberall, Salat anbietende Fastfoodrestaurants und der Boom der Fitnessstudios sind dafür nur die offenkundigsten Anzeichen. Subtiler sind Vorstöße wie die vor einiger Zeit initiierte Petition einiger Lehrer gegen die Thematisierung von Homosexualität im Schulunterricht, weil dies einer Werbung für das Schwulsein gleichkäme.

Was nicht zu dulden sei, da Homosexualität aufgrund der hohen Selbstmordrate homoerotisch orientierter Jugendlicher nachweislich die Gesundheit ruiniere. Ein dümmlicher Zirkelschluss, der die Biopolitik auf die Spitze treibt und sie geschickt-unterschwellig mit der Erhaltung der bürgerlichen Familie als kapitalistischer Institution verknüpft. Schließlich wusste schon Friedrich Engels, wie wichtig jenes Gebilde als patriarchale »wirtschaftliche Einheit« zur Organisation des Kapitalismus ist und »in allen Fällen wesentlich Maschine zur Niederhaltung der unterdrückten, ausgebeuteten Klasse bleibt«.