nd-aktuell.de / 23.09.2015 / Ratgeber / Seite 28

Keine Vorkasse beim Küchenkauf

Händler erfolgreich abgemahnt

Häufig verlangen Küchenhändler laut ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von den Kunden Vorkasse bei Lieferung oder Abholung, so auch das Unternehmen Dassbach-Küchen. Das aber ist nicht rechtens.

Bevor die Küche nicht korrekt eingebaut ist oder bei Selbstabholung mängelfrei übergeben wird, brauchen Kunden den Kaufpreis nicht zu bezahlen. Daher hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) das Unternehmen erfolgreich abgemahnt. Es verpflichtete sich dazu, sich nicht mehr auf die unzulässige Regelung zu berufen.

Der Monteur stand wie vereinbart vor der Wohnungstür und baute einer Brandenburgerin die bestellte Küche ein. Danach verlangte er den vollen Kaufpreis, obwohl bereits diverse Mängel sichtbar waren.

»So oder ähnlich geht es vielen Kunden, die zumeist schon beim Kauf eine satte Anzahlung und den Restbetrag bei Lieferung oder Abholung zahlen sollen«, schildert die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Das jedoch ist nicht zulässig, da der volle Kaufpreis nur bei einwandfreier Vertragserfüllung zu zahlen ist. Andernfalls würde der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht verlieren und könnte auf einem mangelhaften Produkt sitzen bleiben, wenn sich der Händler mit der Mängelbeseitigung Zeit lässt oder diese sogar zurückweist«, so die Verbraucherschützerin.

Die Firma Dassbach-Küchen hat sich nach erfolgreicher Intervention der VZB nun verpflichtet, sich auch in bereits geschlossenen Verträgen auf die unwirksame Regelung nicht mehr zu berufen. Für Küchenkunden bedeutet das, dass sie den zumeist happigen Kaufpreis erst dann begleichen müssen, wenn der Küchentraum ohne Mängel verwirklicht ist.

Hinweis: Kunden, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und nun Rat suchen, können die Angebote der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen (siehe dazu den Hinweis am Ende des obigen Beitrages). VZB/nd