Studieren mit Sicherung

Versicherungen für Studenten

  • Hermannus Pfeiffer, Wirtschaftspublizist
  • Lesedauer: 3 Min.
Studieren ist »in«. Mehr als eine halbe Million Abiturienten werden im Herbst ein Studium an einer Uni oder Fachhochschule beginnen. Doch damit ändert sich die Lebenssituation junger Menschen gravierend. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind oft begrenzt und das Thema »Versicherung« scheint vielen noch weit weg zu sein.

»Maximal ist es eine Sache, die die Eltern schon für sie klären werden«, hat Kerstin Reinsperger von der Verbraucherzentrale Sachsen (vzs) in Leipzig oft erlebt. Tatsächlich seien es häufig Eltern, die sich bei den Verbraucherzentralen für den Nachwuchs informieren. Das geht auch anders.

»Es ist wichtig, dass auch junge Verbraucher einbezogen werden«, sagt Kerstin Reinsperger. Sie müssten erkennen, welche Versicherungen notwendig sind und worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist. »Außerdem erwachsen aus jedem Vertrag Rechte und Pflichten und die sollte man kennen.« Wenn einige Grundregeln beachtet würden, sei das Ganze gar nicht so kompliziert.

Der wichtigste Grundsatz für angehende Studierende: Versichern Sie alle Risiken, welche die finanzielle Existenz gefährden!

Unverzichtbar ist die Privathaftpflichtversicherung

Kurz nicht aufgepasst und schon ist es nämlich passiert: Man stößt ein Rotweinglas um und ruiniert den Teppichboden der Freundin oder beim Grillen im Park verbrennt eine Stichflamme den Arm des Studienkollegen. Auch der folgende Fall findet sich in den Akten einer Versicherungsgesellschaft: Als rasender Radfahrer verletzt ein Student in einer Hamburger Fußgängerzone einen Passanten schwer.

In solchen Fällen haftet der Schuldige und ist verpflichtet, den gesamten finanziellen Schaden zu tragen. Der Studierende muss also einen neuen Teppich kaufen, dem verletzten Grillfreund Schmerzensgeld überweisen oder dem dauerhaft geschädigten Fußgänger ärztliche Behandlung, Pflegekosten und womöglich eine Rente zahlen.

Jeder Bürger haftet für selbst verursachte Schäden laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen und mit dem gesamten Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze. Ein Leben lang. »Weil eine Unachtsamkeit solche verheerenden Folgen haben kann, sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben«, empfiehlt die Stiftung Warentest. Die Betonung liegt auf »jeder«. Der Versicherungsschutz sollte mindestens 5 Millionen Euro umfassen.

Vor Studienbeginn sollte daher mit dem Haftpflichtversicherer der Eltern abgeklärt werden, ob das studierende Kind vom Versicherungsschutz erfasst ist. Am besten schriftlich. Andernfalls gibt es gute Angebote schon unter 100 Euro Jahresbeitrag zu kaufen.

Nachweis einer Krankenversicherung

Mit der Aufnahme eines Studiums muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Auch diese kann durch die Eltern gewährleistet sein, im Rahmen einer sogenannten Familienversicherung. Andernfalls muss der Studierende selber eine Police abschließen. Experten empfehlen dafür eine preiswerte Krankenkasse. Für Auslandsaufenthalte gehört zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Handgepäck.

Private Berufsunfähigkeits- versicherung

Die Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente - eine mehrjährige Berufstätigkeit - erfüllen nur wenige Studenten. Nachzudenken ist über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bietet Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheit und Unfällen. »Eine eventuell schon aus Kindertagen vorhandene Unfallversicherung bietet dagegen nur eine Abschnittsdeckung, da nur etwa zehn Prozent aller dauerhaften Einkommensausfälle unfallbedingt sind«, so Kerstin Reinsperger. Doch Berufsunfähigkeitsversicherungen sind teuer.

Hausrat und Co.

Weitere Risiken sollten individuell ermittelt werden. So ist eine Hausratversicherung notwendig. Jedoch nur, wenn ein eigener Hausstand gegründet wird. Nimmt der Studierende ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Studenten-WG, besteht gegebenenfalls Schutz über die Hausratversicherung der Eltern. Auch diese »Außenversicherung« sollte am besten schriftlich mit dem Hausratversicherer der Eltern abgeklärt werden.

Dagegen sind Versicherungen für Risiken, bei deren Eintritt nur geringe finanzielle Einbußen drohen, entbehrlich. Beispiele sind Handyversicherungen, die Absicherung von Brillen und gegen Glasbruch oder Krankenhaustagegeld-Verträge.

Fragen rund um die Versicherung von Studierenden werden in allen Verbraucherzentralen beantwortet. Persönliche, kostenpflichtige Beratungstermine können auch online vereinbart werden. So bietet beispielsweise die Verbraucherzentrale Sachsen für Schüler und junge Erwachsene Vorträge zu Versicherungen und Finanzen an.

Anfragen zu Workshops und Informationsveranstaltungen können per E-Mail an vzs@vzs.de oder telefonisch unter (0341) 69 62 929 gestellt werden.

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