Neue Prüfpflichten für Aufzüge

Wohnungseigentumsanlagen: Aufzüge

Um die Sicherheit vieler Aufzüge in Deutschland ist es schlecht bestellt, wie aus dem Anlagensicherheitsreport 2015 des Verbandes der TÜV hervorgeht.

Danach hatten im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der 508 000 geprüften Aufzüge Mängel. Erhebliche sicherheitsrelevante Mängel gab es bei etwa jedem siebten Aufzug (13,82 Prozent). Rund 3300 Aufzüge mussten wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden.

Wie der Verbraucherschutzbund Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, ist zudem die Dunkelziffer groß. Denn in Deutschland mussten seit 2001 neue Aufzugsanlagen nicht mehr gemeldet werden. Nach Schätzungen von Experten gibt es rund 150 000 Aufzüge in Deutschland, die nicht wie vorgeschrieben überprüft werden, obwohl sie nach § 2 Nr. 30 Produktsicherungsgesetz (ProdSG) zu überwachungsbedürftigen Anlagen gehören. Von den nicht überwachten Aufzüge haben möglicherweise besonders viele gravierende Mängel. Das soll sich jetzt ändern.

Nach der seit 1. Juni 2015 geltenden Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen laut TÜV Rheinland alle neuen Aufzugsanlagen von einer zugelassenen Üb...


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