Information über Lüftung
Mietrechtsurteil
Werden in einem Mietshaus moderne, wärmegedämmte Fenster eingebaut, muss der Vermieter die Mieter informieren, wie sie künftig heizen und lüften sollen.
Der Hauseigentümer ist zwar nicht verpflichtet, ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946/6 zu erstellen und den Mietern auszuhändigen - das ist eine Industrienorm für Baufachleute.
Der Mieter darf sich aber nicht mit allgemeinen Hinweisen zu richtigem Heizen und Lüften begnügen. Die Informationen des Hauseigentümers müssen speziell auf die neuen Anforderungen ans Heizen und Lüften eingehen, die sich durch die Modernisierung ergeben, so das Amtsgericht Reinbek (Az. 15 C 77/14) klar. OnlineUrteile.de/nd
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