Rechte der Patienten

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Will man sich als Patient nicht einfach dem Gesundheitsbetrieb ausliefern, muss man seine Rechte kennen. Die Broschüre »Ihr gutes Recht als Patient« der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hilft weiter, informiert über das 2013 verabschiedete Patientenrechtegesetz und erklärt, welche Ansprüche bestehen und wie sie sich durchsetzen lassen.

Bei welchen Behandlungen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten? Muss der Arzt über Nebenwirkungen von Medikamenten aufklären? Braucht man eine Überweisung, um eine Zweitmeinung einzuholen?

Erläutert wird, welche Besonderheiten in der Pflege, bei psychotherapeutischen Behandlungen, bei Heilpraktikern oder in der Apotheke gelten und welche Unterstützung Patienten nach Behandlungsfehlern, beim Umgang mit Krankenakten und beim Streit mit der Krankenkasse erhalten. Jedes Kapitel enthält Tipps, dazu ausgewählte Urteile, Beispiele für Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern und ein Adressenverzeichnis für Ansprechpartner und Beratungsstellen.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Für eine Versandkostenpauschale von 2,50 Euro kann das Heft unter www.vz-ratgeber.de oder telefonisch unter (0221) 38 09 555 bestellt werden.

Gabi Stephan

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