Nach Gutsherrenart
Aert van Riel über das Urteil zu den Rechten kleiner Oppositionsfraktionen
Die großen Parteien dürfen die Vertreter der LINKEN im Vermittlungsausschuss weiterhin aus entscheidenden Gesprächsrunden ausschließen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Anstatt die in einer parlamentarischen Demokratie unverzichtbaren Rechte der Opposition zu stärken, stellten sich die Karlsruher Richter auf die Seite derer, die ihre Entscheidungen nach Gutsherrenart treffen. Direkte Auswirkungen auf politische Beschlüsse wird das Urteil allerdings nicht haben. In dem strittigen Fall ging es vor viereinhalb Jahren darum, einen Kompromiss zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze zu finden. Die Einbeziehung der LINKEN wäre eine Selbstverständlichkeit gewesen, doch hätten sie ihre Vorstellungen in dem informellen Gesprächskreis des Ausschusses wegen der dortigen Mehrheitsverhältnisse nicht durchsetzen können.
Es ist wohl nicht nur die Arroganz der Mächtigen, mit der sich das Verhalten der parlamentarischen Konkurrenz gegenüber der LINKEN erklären lässt. Durch die Schikanen sollte die Oppositionspartei offensichtlich unter Druck gesetzt werden, sich den Standpunkten der anderen Parteien anzunähern, um von diesen als Partner akzeptiert zu werden. Solange das so bleibt, ist die LINKE gut beraten, lieber außen vor zu bleiben, anstatt an faulen Kompromissen mitzuwirken.
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