Die LINKE darf nicht mitarbeiten

Karlsruhe weist Klage zu Oppositionsrechten zurück

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Linksfraktion sowie ihre früheren Abgeordneten Ulrich Maurer und Dagmar Enkelmann sind mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter urteilten am Dienstag, dass kleine Oppositionsparteien wie die LINKE keinen Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat haben.

Anlass für die Klage waren Vorgänge, die sich Anfang 2011 abspielten. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze gefordert. Der Vermittlungsausschuss musste sich mit dem Thema befassen, weil der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat eine Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung blockierte. Die anderen Parteien bemühten sich daraufhin, die LINKE von den Verhandlungen im Ausschuss auszuschließen. Offensichtlich wollten sie ohne scharfe Kritiker des Hartz-IV-Systems eine Entscheidung finden. Die Teilnahme an einer Arbeit...


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