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Gutachten verheißt wenig Gutes

Mangelhafte Umweltprüfungen bei Dresdner Waldschlösschenbrücke könnten teuer werden

  • Lesedauer: 2 Min.
Dresdens Waldschlösschenbrücke beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Grund sind die Prüfungen der Belastung für die Umwelt.

Luxemburg. Mängel bei Umweltprüfungen wichtiger Bauvorhaben können für den Steuerzahler teuer werden - selbst wenn das Gebiet zum Prüf- und Genehmigungszeitpunkt noch nicht speziell durch europäisches Umweltrecht geschützt war. Zu dem Ergebnis kommt eine Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in ihrer Stellungnahme im Rechtsstreit um Dresdens Waldschlösschenbrücke. Die Einschätzung ist für den EuGH nicht bindend, meist folgen die Richter aber dem Gutachterrat.

Als die Behörden prüften, ob der Bau der Brücke für die Umwelt verkraftbar sei, war das Elbtal noch nicht als besonders schützenswerte Fläche in Europa eingestuft. Das Gebiet war aber als Schutzgebiet angemeldet worden. Die Prüfung war im Januar 2003 abgeschlossen. Im Dezember 2004 nahm die EU-Kommission das Gebiet in die Schutzliste auf. Die Brücke wurde 2013 fertiggestellt. Die besonders hohen Auflagen zur Umweltprüfung galten damit laut Gutachterin Eleanor Sharpston 2003 zwar noch nicht. Aber es könne in solchen Fällen eine Nachprüfung geboten sein, falls die ursprüngliche Prüfung mangelhaft war und durch das Projekt erhebliche Verschlechterungen für die Umwelt drohen.

Eine spätere Prüfung muss demnach die aktuelle Situation berücksichtigen. Das heißt, falls ein Bauvorhaben schon abgeschlossen ist, sind auch die Umweltfolgen des weiteren Betriebs oder eines eventuellen Rückbaus zu berücksichtigen. Dass ein Rückbau hohe Kosten mit sich bringen würde, dürfe dabei aber nicht das ausschlaggebende Argument sein, unterstrich Sharpston.

Den Fall muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, die Richter baten ihre Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Hintergrund ist eine Klage der Grünen Liga Sachsen gegen den Planfeststellungsbeschluss Dresdens von 2004. Ein Urteil dürfte beim EuGH in einigen Monaten fallen. dpa/nd

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