Datenschützer kritisieren Polizei-Praxis

Sachsen: Vertrauliche Daten via Facebook zugänglich

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Angesichts zunehmender Digitalisierung in allen Lebensbereichen hat Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig zu einer stärkeren Sensibilisierung der Menschen aufgerufen. Neben fairen Datenschutzbedingungen, für die der Staat zu sorgen habe, bräuchten Bürger und Unternehmen auch Unterstützung im Umgang mit dem Internet und modernen Medien, sagte er am Donnerstag in Dresden bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichts für die Zeit von April 2013 bis März 2015. »Datenschutz als Teil der Medienbildung ist eine elementare öffentliche Aufgabe.«

Sein Stellvertreter Bernhard Bannasch nannte Facebook in diesem Zusammenhang einen »notorischen Rechtsbrecher, der sich einen Dreck kümmert um deutsches Telemedienrecht und deutsches Datenschutzrecht«. Entsprechend kritisch sei auch die Nutzung des Netzwerks durch die Polizei zu sehen. Öffentlichkeitsfahndungen via Social Media seien nur in besonderen Fällen erlaubt. Auch müssten personenbezogene Daten immer im »Herrschaftsbereich« der Polizei bleiben, sagte Bannasch.

Erst kürzlich, so Bannasch, habe man aber eine Beanstandung aussprechen müssen, weil bei einem Facebook-Eintrag der Polizei ein Verdächtiger anhand der genannten Daten zu identifizieren gewesen sei. »Da ist genau das passiert, was wir befürchtet haben.« Von einer Entwicklung »nicht grundlegend, aber in die richtige Richtung« sprach Bannasch im Zusammenhang mit einer Verschärfung der Regelungen für Ton- und Bildaufnahmen der Polizei bei Versammlungen. Was den Datenschutz im öffentlichen Bereich angehe, liege Sachsen bundesweit »im guten Mittelfeld«, sagte Schurig. dpa/nd

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