Einigung mit Google möglich

Leistungsschutzrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media würde sich im Streit um die Darstellung von Verlagsinhalten auf den Seiten von Suchmaschinen auf einen Vergleich mit Google einlassen. »Wir wären bereit, nach den Vorgaben der Schiedsstelle einen Lizenzvertrag zu verhandeln, wenn Google das möchte«, sagte ein Geschäftsführer der Gesellschaft, Markus Runde am Wochenende in Berlin.

Am Donnerstag hatte die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes den von der VG Media geforderten Tarif in »seiner gegenwärtigen Form« formal zurückgewiesen. Eine Geschäftsführerin der VG Media, Maren Ruhfus, sagte, dass die Schiedsstelle keine konkrete Vergütungshöhe ausgeurteilt habe. Die Schiedsstelle habe jedoch festgestellt, dass »Presseerzeugnisse die Attraktivität und den Werbewert« der Suchmaschinen erhöhen. Die Schiedsstelle hatte außerdem vorgeschlagen, dass aus den Verlagsinhalten sieben Wörter plus die Suchbegriffe frei angezeigt werden können. Nach Interpretation der Verwertungsgesellschaft sind danach Verlagsinhalte, die mehr als sieben Worte beinhalten, vergütungspflichtig.

Google hatte in seiner ersten Stellungnahme betont, dass nach dem Bundeskartellamt nun auch die Schiedsstelle die Anträge der VG Media zurückgewiesen und in aller Deutlichkeit auf die Widersprüchlichkeit des Leistungsschutzrechts hingewiesen habe. »Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten und digitalen Journalismus zu fördern.« dpa/nd

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