nd-aktuell.de / 29.09.2015 / Berlin / Seite 11

Elektronische Überwachung

 Die meisten Überwachungen von Telefongesprächen gibt es in Berlin im Zusammenhang mit Ermittlungen im Bereich der Drogenkriminalität. Die Strafverfolgungsbehörden ordneten im vergangenen Jahr bei Festnetztelefonen 211 Mal eine Überwachung an, für Mobilfunkanschlüsse gab es 1827 Anordnungen und für die Internettelekommunikation 32 staatsanwaltschaftliche Verfügungen. Rechtsgrundlage für die Telefonüberwachung ist der Paragraf 100a der Strafprozessordnung.

 Ein weiteres elektronisches Überwachungsmittel innerhalb von Strafermittlungsverfahren sind die »Stillen SMS«. Die Polizei Berlin versandte zur Standortermittlung eines Mobiltelefons im Jahr 2012 genau 145 666 solcher Nachrichten, 2013 waren es 250 879 und 2014 exakt 246 340 »Stille SMS«.

 Immer häufiger werden auch Funkzellendaten ausgewertet. Allein im vergangenen Jahr genehmigten Richter in 500 Fällen Funkzellenabfragen. Dabei geraten auch viele Unbeteiligte in den Fokus der Behörden. mkr