Verfassungsgericht in München hat Bedenken beim Glücksspielvertrag

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München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat beim Glücksspielstaatsvertrag rechtliche Bedenken in Bezug auf die Konzessionen für Anbieter von Sportwetten. Die darin vereinbarte Beschränkung der Genehmigungen auf 20 Wettanbieter sei zwar mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Dass diese Zahl aber im Nachhinein durch einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz geändert werden könne, widerspreche zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben, heißt es in einer am Mittwoch in München veröffentlichten Entscheidung. Ähnlich urteilten die Richter über die Richtlinie, die die Werbung für öffentliches Glücksspiel regelt und die die Länder gemeinsam erlassen haben. dpa/nd

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