Pflegemindestlohn gilt für Betreuungskräfte
Berlin. Betreuungskräfte in der Altenpflege erhalten von Oktober an den Mindestlohn der Pflegebranche. Er beträgt im Westen Deutschlands 9,40 Euro pro Stunde, im Osten 8,65 Euro. Bisher erhielten die Betreuungskräfte den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Zum 1. Januar steigt der Pflegemindestlohn weiter auf 9,75 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost) pro Stunde, wie die Bundesregierung am Mittwoch mitteilte. Dies führt laut dem Pflegebevollmächtigten der Regierung, Karl-Josef Laumann (CDU), nicht zu höheren Kosten für die Heimbewohner: »Die Gehälter der zusätzlichen Betreuungskräfte werden vollständig und ausschließlich durch die Pflegekassen bezahlt.« epd/nd
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