Ein Fehler - die ganze Rechnung falsch?

Jahresabrechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaft

Einmal im Jahr steht die Abrechnung der Kosten bei jeder Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Tagesordnung. Die vielen gesetzlichen Änderungen und der erhebliche Umfang der Unterlagen machen es dem Verwalter schwer, eine »richtige« Abrechnung zu erstellen.

Ein Wohnungseigentümer hat Anspruch auf eine richtige und ordnungsgemäße Abrechnung. Wann dieser Anspruch seine Grenzen hat und in welchem Umfang die falsche Abrechnung korrigiert werden muss, darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) anlässlich einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 2015 (Az. 2 - 13 S 172/14).

In der Entscheidung waren in der Jahresabrechnung der Gemeinschaft verschiedene Positionen nach dem Verursacherprinzip verteilt worden. Die Kosten sollten also nur denjenigen Wohnungseigentümern in Rechnung gestellt werden, die diese auch verursacht haben. In der Teilungserklärung der Gemeinschaft war je...


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