nd-aktuell.de / 07.10.2015 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Finanzaufsicht ermittelt

Künftiger Aufsichtsratchef könnte ins Visier geraten

Hermannus Pfeiffer

Hat Volkswagen die Öffentlichkeit zu spät über die Ermittlungen der US-Umweltschutzbehörde EPA wegen der Manipulationen bei Abgaswerten informiert? Die Bundesfinanzaufsicht Bafin jedenfalls untersucht, ob der Vorstand von VW bei der Bekanntmachung des Abgas-Skandals entsprechend dem Aktienrecht gehandelt hat.

Bereits Anfang September soll VW gegenüber der US-Umweltbehörde EPA den Betrug zugegeben haben. Am 18. September teilte diese dann öffentlich mit, dass der Konzern verdächtigt werde, Messungen des Schadstoffausstoßes manipuliert zu haben. Doch erst am 22. und 23. September veröffentlichte VW zwei Ad-hoc-Mitteilungen an die Aktionäre, in denen der Vorstand unter anderem eine Gewinnwarnung aussprach und milliardenschwere Rückstellungen verkündete. Eingeweihte, so Kritiker, hätten sich also rechtzeitig vor dem absehbaren Kurssturz von ihren VW-Aktien trennen können.

Einige Juristen sind der Ansicht, dass Volkswagen seinen Aktionären wegen unterlassener sowie unvollständiger Kapitalmarkt-Informationen Schadenersatz zahlen müsse. Dem Konzern drohen deshalb laut Medienberichten Klagen in den USA, aber auch in Deutschland. Der Kurs der VW-Aktie ist seit der Enthüllung auf den tiefsten Stand seit Jahren eingebrochen.

Dies hätte ausgereicht, um die Finanzaufsicht auf den Plan zu rufen. Bei großen Kursschwankungen wie jetzt bei der Volkswagen-Aktie steht eine Überprüfung auf Marktmanipulationen und »Insiderhandel« an. »Wir analysieren routinemäßig und sind noch völlig am Anfang«, so eine Bafin-Sprecherin am Dienstag auf nd-Anfrage. Sollte daraus ein Anfangsverdacht erwachsen, würde eine »förmliche Untersuchung« beginnen. Und sollten sich Verdachtsmomente bestätigen, würde die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergereicht werden.

Dies könnte den designierten VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch treffen. Der neue starke Mann in Wolfsburg war als bisheriger Finanzvorstand auch für die Ad-hoc-Mitteilungen zuständig.