nd-aktuell.de / 07.10.2015 / Brandenburg / Seite 10

Verfahren gegen Radfahrer wegen Handy-Nutzung

Die Behörden verlangen immer öfter Bußgelder von Radfahrern, die unterwegs ihr Handy benutzen. Die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren stieg im vergangenen Jahr auf 1954 und hat sich in vier Jahren sogar nahezu verdoppelt. Im ersten Halbjahr 2015 waren es knapp 900 Verfahren, wie Innenstaatssekretär Bernd Krömer mitteilte. Deutlich zahlreicher sind jedoch die erwischten Autofahrer: Allein 2014 eröffneten die Beamten fast 17 000 Verfahren, diese Zahl war in den vergangenen beiden Jahren jedoch rückläufig. Für Telefonieren am Steuer werden 60 Euro Bußgeld fällig, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Es handele sich um eine gravierende, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, antwortete Krömer auf eine Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD). Demnach gab es im vergangenen Jahr 22 Unfälle, bei denen einer der Fahrer telefonierte. Im Vorjahr waren aber noch 38 gezählt worden. Der SPD-Verkehrspolitiker Kreins wollte am Dienstag mit dem Auto Club Europa eine Studie zu unerlaubter Handynutzung am Steuer vorlegen. dpa/nd Foto: imago