BGH stoppt Bauer-Verlag bei Preisverhandlungen

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Karlsruhe. Der Bauer-Verlag darf nicht mit einzelnen Pressegrossisten über die Preise und Konditionen für den Verkauf von Zeitschriften und Zeitungen verhandeln. Kartellrechtlich sei es nicht zu beanstanden, dass der Bundesverband Presse-Grosso die Bedingungen im Pressegroßhandel zentral mit den Verlagen aushandelt, urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Auf diese Weise werde die Pressevielfalt gestärkt. Der Bundesverband Presse-Grosso begrüßte die Entscheidung. epd/nd

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