nd-aktuell.de / 10.10.2015 / Brandenburg / Seite 14

Abgeordneter gibt Mandat ab

Wilfried Neiße
Mit dem Rückzug des Landtagsabgeordneten Andreas Kuhnert (SPD) gibt es nur noch einen, der seit 1990 ununterbrochen im Brandenburger Parlament sitzt.

Der Landtagsabgeordnete Andreas Kuhnert (SPD) gibt zum 31. Oktober sein Mandat ab. Wie SPD-Fraktionssprecher Gerold Büchner am Freitag mitteilte, habe Kuhnert »in dieser Woche den Verzicht auf sein Direktmandat aus gesundheitlichen Gründen« erklärt. Nachrücken wird Barbara Hackenschmidt, die dem Landtag und der SPD-Fraktion bereits von 2004 bis 2014 angehörte.

Mit Kuhnerts Rückzug wird nun Christoph Schulze (einst SPD und inzwischen Freie Wähler) der letzte Abgeordnete sein, der lückenlos seit 1990 im Parlament sitzt. Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) wurde zwar schon in den ersten Landtag gewählt, so wie auch Stefan Ludwig (LINKE). Beide haben aber zwischendurch eine mehrjährige Pause eingelegt.

SPD-Fraktionschef Klaus Ness würdigte den ausscheidenden Andreas Kuhnert als Parlamentarier der ersten Stunde. Er habe viel für die hervorragende Entwicklung und das Zusammenwachsen des Landes Brandenburg geleistet. »Schon als Oppositioneller in der DDR trat er nachdrücklich für seine Werte ein und nahm dafür persönliche Nachteile in Kauf. Während der Umbruchzeit und nach der Wiedergründung des Landes 1990 hat er sich in zahlreichen Ämtern und Funktionen um die Demokratie in Brandenburg verdient gemacht.« Kuhnert habe sich dabei immer auch und vor allem für die »kleinen Leute« eingesetzt.

Kuhnert machte sie nie mit der heute üblichen Abrechnung mit der DDR gemein, wie sie von Abgeordneten der CDU, der FDP und der Grünen zu erleben gewesen ist. Authentisch beschrieb Kuhnert in der SPD-Publikation »Perspektiven 21« seine Zeit in der DDR-Opposition. Er schilderte, dass substanzieller Widerspruch in der Kirche möglich war und sonst nirgends. Drohungen und Bespitzelungen bestimmten sein Leben. Er habe »mit einem Bein im Knast« gestanden. Er trete aber heute für Versöhnung ein. Sie setze Reue und Schuldbekenntnis voraus, aber auch die Bereitschaft, den Täter anzuhören und Entschuldigungen anzunehmen.