Verbraucherschützer vor Gericht erfolgreich
Karlsruhe. Banken dürfen ihre Kunden für die Ausstellung einer Ersatzbankkarte nur unter bestimmten Voraussetzungen extra zur Kasse bitten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Danach darf eine Bank keine Kosten für eine Ersatzkarte berechnen, wenn die Originalkarte zuvor gesperrt wurde - etwa weil sie verloren ging oder gestohlen wurde. Die Richter urteilten damit über eine Klage vom Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv). Der vzbv war gegen die Deutsche Postbank vorgegangen, weil diese ihren Kunden 15 Euro für eine Ersatzkarte berechnete. dpa/nd
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